Erklärung des Gehaltsrechners
Jedes Jahr gibt es Änderungen bei der Lohnsteuer, den Freibeträgen, den Beitragsbemessungsgrenzen oder den Krankenkassenbeiträgen. Die Regeln für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben ändern sich regelmäßig.
Wählen Sie zunächst das zu berechnende Steuerjahr und geben Sie im nächsten Schritt Ihre Postleitzahl und Stadt (Hauptwohnsitz) an.
2021 beträgt der Beitrag zur Rentenversicherung 18,6 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten-/Arbeitslosenversicherung beträgt 7.100 Euro (West) bzw. 6.700 Euro (Ost). Der Kinderfreibetrag liegt bei 8.388 Euro.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt 2021 bei 3,05 Prozent (für Kinderlose: 3,3 Prozent).
Die Arbeitslosenversicherung belastet das Bruttogehalt 2021 mit 2.4 Prozent.
Ihre Steuerklasse bedingt die Höhe Ihrer Abgaben. Wählen Sie die Steuerklasse im Brutto-Netto-Rechner aus:
Klasse I: Ledige, Verheiratete mit beschränkt steuerpflichtigem Ehepartner, Verwitwete, Geschiedene oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende.
Klasse II: Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen.
Klasse III: Verheiratete, die nicht Steuerklasse IV wählen. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner wird in die Steuerklasse V eingestuft. Steuerklasse III gilt auch für Ehepartner von nicht Berufstätigen oder Selbstständigen.
Klasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Diese Klasse sollte von Ehepartnern gewählt werden, die beide etwa gleichviel verdienen.
Klasse V: Ehepartner oder Lebenspartner eines in Steuerklasse III eingestuften Berufstätigen.
Klasse VI: Arbeitnehmer, die die Lohnsteuerkarte für mindestens ein weiteres Dienstverhältnis benötigen.
Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Zugehörigkeit – etwa durch Taufe oder Kircheintritt – zu einer Religionsgemeinschaft. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommenssteuer. Geben Sie im Gehaltsrechner ein, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Der Staat unterstützt Eltern mit dem Kinderfreibetrag: Die Summe für das Jahr 2020 lag noch bei 7.812 Euro und wurde zum Jahr 2021 auf 8.388 Euro angehoben. Grundsätzlich teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag je zur Hälfte. Auf Antrag kann eine andere Verteilung oder eine Übertragung der Freibeträge erfolgen. Wählen Sie den zutreffenden Satz im Brutto-Netto-Rechner aus. Diesen finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens – und bleibt damit auch 2021 seit 2015 auch im laufenden Jahr unverändert. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte (7,3 Prozent). Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 7,0 Prozent). Sie haben im Brutto-Netto-Rechner die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Sätzen und privat zu wählen.
Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen. Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zuschlag zum Versicherungssatz, können Sie dies hier in den Gehaltsrechner wahlweise in Prozent oder in Euro eingeben.
Geben Sie hier Ihr monatliches Bruttoeinkommen in den Gehaltsrechner ein, um Ihr Nettogehalt zu berechnen.
Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine in Deutschland staatlich geförderte Form des Sparens. Der Arbeitgeber überweist die VL auf das Sparkonto des Arbeitnehmers. Vertragsabhängig leistet der Arbeitgeber eine Zuzahlung. Diese Zuzahlung ist Bestandteil der steuerpflichtigen Einkünfte. Die Sparzulage ist steuerfrei. Die genaue Höhe der VL ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, der Höchstbetrag liegt jedoch bei 40 Euro im Monat.
Freibeträge gibt es für höhere Werbungskosten (z. B. Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten), Sonderausgaben (z B. erhöhte Aufwendungen für eine Berufsausbildung) oder andere relevante Aufwendungen ( z.B. außergewöhnliche Belastungen, Verluste aus Vermietung, Ausgaben für Kinderbetreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen). Diese kann man sich beim Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Geben Sie Ihren monatlichen Freibetrag in den Gehaltsrechner ein.