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Jobware Gehaltsrechner

Jedes Jahr gibt es Änderungen bei der Lohnsteuer, den Krankenkassenbeiträgen, den Freibeträgen, usw. Mit dem Jobware Gehaltsrechner sind Sie immer auf dem Laufenden. Ob als Brutto-Netto-Rechner oder Netto-Brutto-Rechner - nutzen Sie die entsprechende Umrechnungsfunktion des Jobware Gehaltsrechners. So wissen Sie stets, was von Ihrem Brutto-Gehalt übrig bleibt, können Ihren Nettolohn auf Ihrer Gehaltsabrechnung kontrollieren oder sich auf Ihre nächste Gehaltsverhandlung vorbereiten. Probieren Sie es aus!
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Stimmt Ihr Verdienst?

Sind Sie mit Ihrem Gehalt zufrieden oder glauben Sie, Ihr Kollege bekommt im Vergleich zu Ihnen zu viel? Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihr Gehalt aufbessern können ...
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1) Für 2010 wird davon ausgegangen, dass der Beitrag zur Rentenversicherung bei 19,9% und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8% bleibt. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-/Arbeits- losenversicherung beträgt 5.500 EUR (West) bzw 4.650 EUR (Ost). Der Kinderfreibetrag soll von 6024 auf 7008 Euro steigen.

2) Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab dem 1.1.2005
einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie
nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Falls dies auf Sie zutrifft, wählen Sie bitte "kinderlos"
unter der Auswahl Kinderfreibeträge. Wählen Sie "0" unter der Auswahl Kinderfreibeträge
wenn der erhöhte Beitrag nicht berechnet werden soll.

3) Ab dem 01.07.2005 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen leistungsunabhängigen Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9% auf die beitragspflichtigen Einnahmen abführen, der in voller Höhe vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 8.2%.

4) Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen nicht arbeitgeberzuschussfähigen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen.

5) Das Jahr 2009 umfasst die Änderungen des beschlossenen Konjunkturpakets II. Rückwirkend zum 1.1.2009 wird der Grundfreibetrag um 170 EUR auf 7834 EUR erhöht und die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR erhöht. Zudem wird der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt.
Desweiteren sinkt ab dem 01.07.2009 der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0.6% auf 14,9%. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 7.9%.

6) 2011 erhöht sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 3,0%.
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1) Für 2010 wird davon ausgegangen, dass der Beitrag zur Rentenversicherung bei 19,9% und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8% bleibt. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-/Arbeits- losenversicherung beträgt 5.500 EUR (West) bzw 4.650 EUR (Ost). Der Kinderfreibetrag soll von 6024 auf 7008 Euro steigen.

2) Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab dem 1.1.2005
einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie
nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Falls dies auf Sie zutrifft, wählen Sie bitte "kinderlos"
unter der Auswahl Kinderfreibeträge. Wählen Sie "0" unter der Auswahl Kinderfreibeträge
wenn der erhöhte Beitrag nicht berechnet werden soll.

3) Ab dem 01.07.2005 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen leistungsunabhängigen Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9% auf die beitragspflichtigen Einnahmen abführen, der in voller Höhe vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 8.2%.

4) Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen nicht arbeitgeberzuschussfähigen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen.

5) Das Jahr 2009 umfasst die Änderungen des beschlossenen Konjunkturpakets II. Rückwirkend zum 1.1.2009 wird der Grundfreibetrag um 170 EUR auf 7834 EUR erhöht und die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR erhöht. Zudem wird der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt.
Desweiteren sinkt ab dem 01.07.2009 der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0.6% auf 14,9%. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 7.9%.

6) 2011 erhöht sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 3,0%.
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