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26. November 2009 Stellenangebote & Jobs für qualifizierte Fach- und Führungskräfte
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Gehaltsrechner

Jobware Gehaltsrechner


Jedes Jahr gibt es Änderungen bei der Lohnsteuer, den Krankenkassenbeiträgen, den Freibeträgen, usw. Mit dem Jobware Gehaltsrechner sind Sie immer auf dem Laufenden. Ob „Brutto - Netto” oder „Netto - Brutto” - nutzen Sie die entsprechende Umrechnungsfunktion des Jobware Gehaltsrechners. So wissen Sie stets, was von Ihrem Brutto-Gehalt übrig bleibt, können Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung kontrollieren oder sich auf Ihre nächste Gehaltsverhandlung vorbereiten. Probieren Sie es aus!

Brutto-Netto
Netto-Brutto

Bruttoeinkommen (monatlich):

EURO

zzgl. Vermögenswirksame Leistungen:

EURO

Steuerjahr (2004-2008 und 2009): 1),5)



Lohnsteuerklasse:


Monatlicher Freibetrag:

EURO

Kinderfreibeträge: 2)


Kirchensteuerpflicht:
ja nein


Bundesland:


Krankenkassenbeitrag: 3)


Zuschlag zum einheitlichen Krankenkassenbeitrag: 4)






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Stimmt Ihr Verdienst?
Stimmt Ihr Verdienst?

Sind Sie mit Ihrem Gehalt zufrieden oder glauben Sie, Ihr Kollege bekommt im Vergleich zu Ihnen zu viel? Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihr Gehalt aufbessern können ...

1) Für 2009 wird davon ausgegangen, dass der Beitrag zur Rentenversicherung bei 19,9% bleibt und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8% sinkt. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-/Arbeits- losenversicherung beträgt 5.400 EUR (West) bzw 4.550 EUR (Ost). Der Kinderfreibetrag steigt von 5808 auf 6024 Euro.

2) Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab dem 1.1.2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Falls dies auf Sie zutrifft, wählen Sie bitte "kinderlos" unter der Auswahl Kinderfreibeträge. Wählen Sie "0" unter der Auswahl Kinderfreibeträge wenn der erhöhte Beitrag nicht berechnet werden soll.

3) Ab dem 01.07.2005 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen leistungsunabhängigen Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9% auf die beitragspflichtigen Einnahmen abführen, der in voller Höhe vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 8.2%.

4) Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen nicht arbeitgeberzuschussfähigen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen.

5) Das Jahr 2009 umfasst die Änderungen des beschlossenen Konjunkturpakets II. Rückwirkend zum 1.1.2009 wird der Grundfreibetrag um 170 EUR auf 7834 EUR erhöht und die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR erhöht. Zudem wird der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt.
Desweiteren sinkt ab dem 01.07.2009 der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0.6% auf 14,9%. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 7.9%.
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