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Kündigung während der Erkrankung

Wenn jemand krank wird, dann kann er in aller Regel nichts dafür. Deshalb ist eine einmalige oder auch mehrmalige Erkrankung für sich gesehen noch kein Grund für den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer zu kündigen.
Anders wird die Sache jedoch, wenn sich Ihre Krankheitszeiten häufen und deswegen Schwierigkeiten im betrieblichen Ablauf entstehen, etwa dadurch, dass andere Kollegen Ihre Arbeit regelmäßig miterledigen und deshalb Überstunden leisten müssen (die ja der Arbeitgeber extra bezahlen muss) bzw. wegen Ihrer Krankheit nicht in Urlaub gehen können. In diesem Falle ist der Arbeitgeber irgendwann - auch mit Rücksicht auf Ihre Kollegen - gezwungen, Ihren Arbeitsplatz neu zu besetzen und kann Ihnen deshalb nicht aus personenbedingten sondern aus betrieblichen Gründen kündigen. Ein vorausschauender Arbeitnehmer sollte deshalb keinesfalls "blau machen" und sich vom Arzt einen "gelben Urlaubsschein" geben lassen, nur weil er keine Lust zum Arbeiten hat. Tut er dies nämlich öfter und trifft ihn dann u.U. eine echte Erkrankung, wegen der er längere Zeit nicht arbeiten kann, dann kann u.U. die Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung gegeben sein, die ohne die "Blaumacherei" evtl. noch nicht vorläge.

RA F.-J. Rehmann
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