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09. Februar 2012 Stellenangebote & Jobs für qualifizierte Fach- und Führungskräfte
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Krankheit

Verhalten während der Krankheit


Wenn Sie krankgeschrieben sind, sind Sie verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Sie möglichst bald wieder gesund werden. Aus diesem Grunde müssen Sie alles unterlassen, was den Genesungsprozess verzögern kann.
 
Das bedeutet insbesondere, dass Sie sich an die Weisungen Ihres Arztes zu halten haben. Schreibt Ihnen der Arzt vor, dass Sie das Bett hüten müssen, dann müssen Sie auch im Bett bleiben. Andererseits werden Sie bei vielen Erkrankungen aber schneller gesund, wenn Sie an die frische Luft gehen und sich bewegen (so z. B. bei Kreislauferkrankungen, Erkältungskrankheiten und auch bei orthopädischen Erkrankungen). In diesem Falle kann Ihnen der Arbeitgeber nicht vorwerfen, wenn Sie ausgehen. Dann ist es geradezu ärztlich geboten, die Wohnung zu verlassen und spazierenzugehen. Führt der Spaziergang allerdings regelmäßig in Ihre Stammkneipe, dann dürften Sie irgendwann Schwierigkeiten bekommen, wenn Ihnen das Ihr Arbeitgeber nachweisen kann.
 
Grundsätzlich gehört zu Ihrer Pflicht, möglichst rasch wieder gesund zu werden, auch ein ausreichender Nachtschlaf. Sie setzen sich also auch der Gefahr einer Kündigung aus, wenn Sie beispielsweise zu nachtschlafender Zeit von Ihrem Arbeitgeber (oder einem übelwollenden Kollegen) in der Disco erwischt werden.
 

RA F.-J. Rehmann
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