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Die Kündigung schreiben

Sie wollen als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Hier finden Sie Tipps, worauf Sie beim Schreiben Ihrer Kündigung achten sollten.

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Wahren Sie die Form

Nach § 623 BGB muss die Kündigung grundsätzlich schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Außerdem muss sie im Original vorliegen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, ob hier festgehalten ist, dass Sie auch als Arbeitnehmer einen Grund für Ihre Kündigung angeben müssen, ansonsten können Sie auf die Angabe von Gründen verzichten.

Am besten übergeben Sie Ihre Kündigung persönlich. Lassen Sie sich auf einer Kopie der Kündigung den Eingang der Kündigung durch Unterschrift samt Datum vom Vorgesetzten bestätigen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so können Sie das Kündigungsschreiben auch im Beisein von Zeugen in den Briefkasten des Arbeitgebers einwerfen oder die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an den Arbeitgeber senden. So erhalten Sie einen Beleg über den Eingang der Kündigung von der Post.

Beachten Sie die Kündigungsfrist

Für Kündigungen innerhalb der Probezeit findet sich regelmäßig im Arbeitsvertrag eine deutlich verkürzte Kündigungsfrist.

Im Anschluss an die Probezeit gilt für Sie als Arbeitnehmer gesetzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag des Kalendermonats, soweit nicht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag abweichende Fristen vereinbart sind.

Gerade bei Fach- und Führungskräften will sich das Unternehmen regelmäßig gegen die schnelle Abwanderung von Leistungsträgern schützen und vereinbart mit diesen innerhalb des Arbeitsvertrages deutlich längere Fristen.

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitsvertrag von Fach- und Führungskräften spezielle Fristen vorsehen. Überprüfen Sie daher zu allererst Ihren Arbeitsvertrag.

Ratgeber Hand

Tipp:
Sollten Sie eine deutlich kürzere Kündigungsfrist anstreben, so suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Häufig lässt sich einvernehmlich eine Lösung finden, die den Interessen beider Seiten gerecht wird.


So schreiben Sie Ihre Kündigung richtig:


Kündigung richtig formulieren

Halten Sie Ihre Kündigung möglichst kurz. Nennen Sie im Kündigungsschreiben den Termin, zu dem Sie nach Ihrer Berechnung Ihren letzten Arbeitstag haben werden. Verzichten Sie auf die Nennung von Gründen. Das Schreiben dient einfach nur der formalen Beendigung des Arbeitsvertrages.

Muster-Kündigungsschreiben


Arbeitszeugnis

Als Arbeitnehmer haben Sie immer ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Lassen Sie sich daher bei einer Kündigung immer ein qualifiziertes Zeugnis über Ihre geleistete Tätigkeit schreiben, um Lücken im Lebenslauf im Hinblick auf ggf. notwendige zukünftige Bewerbungen zu vermeiden.
Rubrik: Arbeitszeugnis.

Ratgeber Hand

Tipp:
Die Welt wird immer kleiner. Das Berufsleben immer bewegter. Wer weiß, ob Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder ehemaligen Kollegen nicht eines Tages wieder begegnen werden. Und sei es nur, dass ein potentieller zukünftiger Arbeitgeber sich bei diesem eine Referenz über Sie einholen will. Vor diesem Hintergrund ist es überaus hilfreich, wenn Sie sich im Guten von Ihrem Arbeitgeber trennen.

Ratgeber Hand

Fazit
Kündigen Sie auf jeden Fall schriftlich. Denken Sie daran, die Kündigung zu unterschreiben. Halten Sie Ihre Kündigung kurz und knapp. Stellen Sie sicher, dass Sie nachweisen können, dass der Arbeitgeber Ihre Kündigung pünktlich erhalten hat.

Checkliste

  • Prüfen Sie die Kündigungsfrist.
  • Schreiben Sie Ihre Kündigung.
  • Unterschreiben Sie Ihre Kündigung.
  • Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung sofort bestätigen. (Datum, Unterschrift)
  • Achten Sie darauf, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten.
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