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10. Februar 2012 Stellenangebote & Jobs für qualifizierte Fach- und Führungskräfte
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Berufsalltag
Wenn Arbeitnehmer im Reiseland festsitzen

Wenn Arbeitnehmer im Reiseland festsitzen


Hunderttausende Urlauber warteten Ende November in Bangkok tagelang auf ihren Rückflug, als sie in Thailands Hauptstadt unversehens Opfer innenpolitischer Auseinandersetzungen wurden. Manch einer verlor nicht nur die Fassung, sondern auch seinen Job.

In der Haut von Linda S. möchte niemand stecken. Seit Tagen wartet sie am Suvarnabhumi Airport auf ihren Rückflug und muss nun auch noch per SMS erfahren, dass ihre Firma Insolvenz angemeldet hat. Ihr Job ist futsch. Binnen Sekunden fällt der Erholungswert ihres Thailandtrips auf den Nullpunkt.

Job nicht in Gefahr

Zwar gerieten die allermeisten deutschen Touristen, die in Bangkok strandeten, nicht in eine derart vertrackte Situation, dennoch schwante vielen Übles: Wie sicher ist mein Job, wenn ich nicht wie vereinbart zum Arbeitsplatz zurückkehren kann? Welche Unannehmlichkeiten kommen auf mich zu, wenn ich nach dem Urlaub verspätet in der Firma auftauche?

Soviel vorweg: Eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub ist kein Kündigungsgrund. Ein Arbeitnehmer, so sagt es das Bürgerliche Gesetzbuch, muss keine Abmahnung oder Kündigung befürchten, wird er wegen politischer Unruhen oder Blockaden daran gehindert, rechtzeitig zur Arbeit zurückzukehren. Das laut BGB "allgemeine oder objektive Leistungshindernis" gilt auch, wenn man eingeschneit ist oder die Bahn einfach nicht mehr fährt.

Urlaub beantragen

Soweit die gute Nachricht, nun die schlechte: Zwar ist der Job sicher, dafür muss der Arbeitnehmer finanziell bluten. Denn wer Tage oder gar Wochen festsitzt und nicht wie geplant seinen Dienst verrichten kann, hat auch keinen Anspruch auf Entlohnung. Lediglich wenn die Störung betrieblich bedingt ist, etwa beim Ausfall einer Produktionsanlage, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten zu bezahlen.

Die einzige Chance, um diese finanziellen Einbußen herumzukommen, ist Urlaub zu nehmen. Zwar könnte der Arbeitgeber theoretisch jedem in Thailand Gestrandeten auch das Gehalt kürzen oder das Arbeitszeitkonto belasten. In aller Regel jedoch wird man sich auf die Urlaubsregelung einigen. Bedingung: Noch vom Urlaubsort aus wird der Chef gebeten, die tatsächlich entstehenden Fehlzeiten als Urlaubstage zu genehmigen. Ferner raten Rechtsanwälte, alle notwendigen Informationen zu übermitteln, damit Projekte, in die der Arbeitnehmer involviert ist, nicht ins Stocken geraten.
 
Von Josef Bierbrodt

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