Sitemap - Stellenmarkt, Karriere-Journal, Karriere-Service, Für Unternehmen, Presse
Stellenangebote & Jobs - Jobsuche im Stellenmarkt Jobware - Karriere & Job
09. Februar 2012 Stellenangebote & Jobs für qualifizierte Fach- und Führungskräfte
Sie befinden sich hier: Startseite » Karriere » Magazin
STELLENMARKT
KARRIERE

Magazin
Newsticker
Infos per Mail
Gehaltsrechner
Kandidaten-Netzwerk
Ratgeber Bewerbung
Ratgeber Beruf
Karriere-Checks
Karriere-Coaching
Karriere-Literatur
Career-Events
Adress-Datenbank
ANZEIGENSCHALTUNG
PERSONALBERATUNG
PARTNER
ÜBER JOBWARE
INFOS PER MAIL
Kostenlosen News- letter abonnieren:



Magazin
Nervenkitzel in der Flaute

Nervenkitzel in der Flaute


Gerade in Zeiten, in denen es an allen Ecken kriselt, sinkt die Motivation der Arbeitnehmer. Um die gedrückte Stimmung ein wenig zu heben, lassen sich Unternehmen, bei denen es die Finanzkrise zulässt, einiges einfallen.

Das Landessozialgericht Darmstadt hatte sich mit einer solchen Motivationsidee und deren Auswirkungen im Beschluss vom 30. April 2009 zu beschäftigen. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hatte in einem Hotel ein Teammeeting angesetzt, an dem auch eine Abteilungsleiterin teilnahm. Das Treffen fand an einem Freitagvormittag statt. Nach dem gemeinsamen Mittagessen wurde ein Training für eine Wanderung (Canyoning-Tour), die am Tag darauf als Rahmenprogramm geplant war, anberaumt. Die Tour dauerte ca. drei Stunden. Dabei wurde eine Schlucht von oben nach unten durch Abseilen, Klettern, Schwimmen und Tauchen durchquert. Beim Abseilen erlitt die Abteilungsleiterin und spätere Klägerin eine erhebliche Verletzung am rechten Auge.

Einmalige Veranstaltung ist kein Betriebssport

Sie verklagte daraufhin die gesetzliche Unfallversicherung und verlangte, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können. Dem konnten die Richter aber nicht folgen und wiesen die Klage in zwei Instanzen ab.

Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit besteht. Das Verhalten des Versicherten, das zum Unfall führt, muss der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sein. Neben der eigentlichen, nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten, Arbeitsleistung fallen nach der Rechtsprechung auch die Teilnahme am Betriebssport und an betrieblichen Veranstaltungen unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Allerdings setzt der Begriff Betriebssport unter anderem voraus, dass es sich um regelmäßige Aktivitäten handelt, so dass die einmalige Teilnahme an der Schluchtendurchquerung schon danach nicht als Betriebssport zu sehen war. Die Richter waren auch der Ansicht, dass hier keine gemeinschaftliche Betriebsveranstaltung gegeben war. Eine solche Veranstaltung muss im Interesse des Unternehmens liegen, betrieblichen Zwecken dienen und soweit wie möglich allen Mitarbeitern des Unternehmens offen stehen.

Arbeitnehmer trägt eigenes Risiko

Dies war hier nicht der Fall. Die Tour war vom Schwierigkeitsgrad her nicht für alle Beschäftigten der betroffenen Abteilung, geschweige denn des gesamten Unternehmens, geeignet. Damit konnte mit dieser Veranstaltung auch nicht zu Förderung des Gemeinschaftsgedankens im Betrieb beigetragen werden.

Auch ein Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit der Klägerin war für die Richter nicht ersichtlich. Alleine der Gedanke der Geschäftsführung, die Mitarbeiter mit einer derartigen Tour belohnen und die Motivation steigern zu wollen, reicht nach Ansicht des Gerichts noch nicht, um einen Bezug zur versicherten Tätigkeit herzustellen.

Nach der durch alle Instanzen feststehenden Rechtsprechung ist der Versicherungsschutz weiterhin außerhalb der eigentlichen Tätigkeit im Betrieb nur in sehr restriktiv beurteilten Ausnahmefällen auszuweiten. Also ist zwar ein Freizeitvergnügen mit den Kollegen erlaubt, aber eben in aller Regel auf eigenes Risiko.
 
Von Veronika Raithel

Inhalt
Diese Seite drucken
Übersicht
© Jobware Online-Service GmbH
Kontakt | Links | AGB | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum

Berlin | München | Hamburg | Köln | Ingenieur | Vertrieb | Controlling | Informatik