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Recht & Versicherung
Als Expatriate gut versichert

Als Expatriate gut versichert


Wer längerfristig beruflich ins Ausland geht, sollte dafür sorgen, dass er gut abgesichert ist. Was ändert sich für Expatriates in Sachen Versicherung und Altersvorsorge?

Sobald man länger ins Ausland entsandt wird, greifen unter Umständen die bisherigen Versicherungen nicht mehr. Daher sollte man sich rechtzeitig über notwendige Maßnahmen zu seinen Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen informieren.

Gesetzliche Rente

Ob ein Expatriate weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hängt davon ab, ob er einen ausländischen Arbeitsvertrag hat oder weiterhin bei seinem deutschen Arbeitgeber angestellt ist. Ist Letzteres der Fall, zahlt das Unternehmen weiterhin die Beiträge in die Renten- und Sozialversicherungen in Deutschland ein. Wer komplett ins Ausland wechselt, unterliegt den Sozialversicherungsvorschriften des jeweiligen Landes. Zahlt man in die Rentenversicherung vor Ort ein, erhält man später Leistungen aus der ausländischen Rentenversicherung - im Einzelfall also von allen Ländern, in denen man für längere Zeit gearbeitet hat. Problemlos ist dies bei Staaten, die mit Deutschland ein spezielles Abkommen geschlossen haben, wie etwa europäische Länder, USA, Kanada, Chile, Israel, Japan, Korea, China, Marokko und Tunesien. Wer seine Mindestbeitragszeiten bei der deutschen Rentenkasse noch nicht erfüllt hat, sollte eventuell während seines Auslandsaufenthalts freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Infos geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Betriebliche Altersversorgung

Je nach Land, in dem man arbeitet, sind die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterschiedlich: In einigen Ländern sind betriebliche Versorgungssysteme obligatorisch, in anderen völlig unbekannt. Wer bei einem großen Unternehmen angestellt ist, dessen bAV wird in Deutschland in der Regel unverändert fortgeführt. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Mitarbeiter nach seinem Auslandsaufenthalt wieder in das deutsche Unternehmen zurückkehrt. Plant man, seinen Ruhestand im Ausland zu verbringen, kann es sich lohnen, in das betriebliche Altersversorgungssystem des ausländischen Unternehmens einzuzahlen. Leitende Führungskräfte, die in unterschiedliche Länder entsandt werden, können mit ihren Arbeitgebern unter Umständen eine sogenannte Offshore-Lösung vereinbaren. Dabei wird die bAV über einen externen Versorgungsträger in einem Drittland abgewickelt und braucht nicht für jeden Auslandseinsatz erneut geregelt zu werden. Ein Gespräch mit der Abteilung, die für Auslandsentsendungen zuständig ist, ist empfehlenswert.

Krankenversicherung

Wer weniger als ein Jahr in ein Land geht, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat - das sind die EU-Staaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen -, kann bis zu zwölf Monate auf die Leistungen seiner gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Gesetzlich Krankenversicherte, die in Staaten gehen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind weiterhin versichert, wenn sie einen deutschen Arbeitsvertrag haben und die Entsendung zeitlich begrenzt ist. Andernfalls muss der Arbeitnehmer eine spezielle private Auslandsrankenversicherung abschließen.

Privat Krankenversicherte benötigen einen Wohnsitz in Deutschland, denn ohne deutsche Kontaktadresse endet das Versicherungsverhältnis. Gegebenenfalls kann man mit dem Versicherungsunternehmen besondere Vereinbarungen aushandeln. Außerhalb der EU kann der Versicherer einen Beitragszuschlag verlangen. Kann die private Krankenversicherung nicht weitergeführt werden, sollte man für die Zeit seiner Abwesenheit eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die gewährleistet, dass man nach seiner Rückkehr zu den ursprünglichen Bedingungen wieder in seinen alten Versicherungstarif einsteigen kann.

Lebens- und Rentenversicherungen

Wenn der Versicherte seine Beiträge weiterhin zahlt, laufen Verträge von privaten Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auch bei Auslandsaufenthalten wie gewohnt weiter. Wer als Rentner im Ausland bleiben will, kann sich die Leistungen dorthin überweisen lassen. Eine Ausnahme sind die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten: Nur wer in Deutschland sein Einkommen versteuert, kann die staatlichen Zuschüsse und eventuelle Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Bei der Auszahlung der Rentenleistungen ist es Bedingung, dass der Rentenempfänger seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Ruheständler, die ins Ausland ziehen, müssen die Zuschüsse und Steuerersparnisse zurückzahlen.
 
Von Sabine Olschner

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