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Job mit Behinderung - mit Erfolg und Selbständigkeit

Schon bei der Wortwahl fängt es an, die sprichwörtliche Karriereleiter ist für schwerbehinderte Führungskräfte nicht so leicht zu erklimmen, denn körperliche Behinderung wird oft leichtfertig mit Leistungsminderung in Verbindung gesetzt. Doch durch den demographischen Wandel und einen massiven Akademikermangel in den nächsten 20 Jahren ergeben sich für behinderte Fach- und Führungskräfte eventuell bessere Perspektiven. Aber wie sollten behinderte Fachkräfte am Arbeitsmarkt auftreten und welche Chancen und Risiken birgt eigentlich der besondere Kündigungsschutz?

In Deutschland leben heute etwa 6,7 Millionen Menschen mit einem Behinderungsgrad zwischen 50 und 100 und gelten damit als schwerbehindert. Von diesen waren im Jahr 2008 1,1 Millionen erwerbstätig und etwa 160.000 arbeitslos gemeldet, wobei die Arbeitslosenquote bei schwerbehinderten Personen seit Jahren höher ist als die allgemeine Quote.

Besonderer Kündigungsschutz als Hemmschwelle
Für Elisabeth Altunkaynak, die in ihrer Masterarbeit an der Universität Paderborn die Situation körperlich schwerbehinderter Menschen in Führungspositionen untersucht hat, wird durch den demographischen Wandel die Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Arbeitnehmern möglicherweise begünstigt. Denn obwohl die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 um ca. 14 Millionen zurückgeht, wird die Zahl der schwerbehinderten Menschen auf etwa 8,5 Millionen steigen. Für Altunkaynak zeigt sich eine Tendenz in Richtung Behinderung, denn schon heute erhalten vergleichsweise viele Arbeitnehmer zwischen 60 und 65 eine Anerkennung als Schwerbehinderte. Die Wirtschaft muss sich auf eine alternde Gesellschaft einstellen, Deutschland wird es sich vermutlich nicht leisten können, wegen eines akuten Akademikermangels auf behinderte Arbeitskräfte zu verzichten.

Eine scheinbare Hemmschwelle bei der Einstellung von Behinderten war und ist vielfach das Argument einer daraus resultierenden Unkündbarkeit des behinderten Arbeitnehmers. Ein Vorurteil, denn bei genauerer Überprüfung zeigt sich in der Realität ein anderes Bild. "Der besondere Kündigungsschutz ist in der Praxis nicht viel mehr als eine Art durch das Integrationsamt moderiertes Einigungsverfahren", meint dementsprechend auch Thorsten Prenner von der Bundesagentur für Arbeit.

Vorurteile aus dem Weg schaffen
"Außerdem werden Hochschulabsolventen in der Regel zunächst mit befristetem Vertrag eingestellt." Insofern besitzt für den Koordinator der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung, der seit zehn Jahren behinderte Fach- und Führungskräfte vermittelt, der besondere Kündigungsschutz eine nachrangige Relevanz. In der Tat spricht das Gesetz nur davon, dass das Integrationsamt seine Zustimmung zur Kündigung erteilen muss. Aus diesem Grund wird der Sachverhalt genau geprüft, zwischen den Interessen der Parteien abgewogen und nach Lösungen gesucht, etwa in Bezug auf finanzielle Zuschüsse, die eine Weiterbeschäftigung zulassen.

Im Jahr 2008 wurden beispielsweise etwa 25.000 Anträge auf Zustimmung zur Kündigung gestellt, die Hälfte davon aus betriebsbedingten Gründen wie Umstrukturierungen oder Insolvenz, ein Viertel aus verhaltensbedingten Gründen und ein Viertel aus behinderungsbedingten Gründen wie zu hohen Fehlzeiten oder gesundheitsbedingter Leistungsminderung. In 74 Prozent der Fälle hat das Integrationsamt einer Kündigung zugestimmt, so dass von Unkündbarkeit keine Rede sein kann und in den Unternehmen noch viele Fehlinformationen und Vorurteile ausgeräumt werden müssen. Um diesen Prozess schneller voranzubringen, sprechen sich auch viele Behinderte selbst dafür aus, diesen besonderen Kündigungsschutz durch längere Kündigungszeiten oder höhere Abfindungen zu ersetzen, um die Barrikaden in den Köpfen von Arbeitgebern zu durchbrechen. Denn viel zu oft wird die gesetzliche Quote von 5 Prozent schwerbehinderter Arbeitnehmer in Betrieben über 20 Mitarbeitern durch Zahlungen von 105 bis 260 Euro für einen nicht besetzten Arbeitsplatz umgangen.

Unabhängigkeit bewahren und Führungsposition anstreben
In einem kleinen Empfehlungskatalog rät Elisabeth Altunkaynak am Ende ihrer Masterarbeit schwerbehinderten Menschen explizit, sich auf Positionen mit Führungsverantwortung oder für eine Beförderung zu bewerben. Daneben sollten sich schwerbehinderte Menschen immer weiter qualifizieren und weiterbilden und vor allem neue Techniken erlernen, mit denen sie ihre Unabhängigkeit stärken und bewahren können. Von körperlich schwerbehinderten Arbeitnehmern wird viel Eigeninitiative, Motivation und Mut gefordert, da teilweise Rechte und Leistungen auch gerichtlich erkämpft werden müssen. Und ganz wichtig ist die Akzeptanz des Handicaps, unabhängig von den Umständen, wie es zur Behinderung kam. Denn Mitleid darf und kann man als gleichwertiger Kollege oder Führungsperson nicht erwarten.
 
Von Manuel Boecker

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