Jobware Gehaltsrechner
Jedes Jahr gibt es Änderungen bei der Lohnsteuer, den Freibeträgen, den Beitragsbemessungsgrenzen oder den Krankenkassen- beiträgen. Die Regeln für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialabgaben ändern sich darüber hinaus immer öfter.
Der Jobware Gehaltsrechner ist seit 2004 immer aktuell.
Berechnen Sie, was von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt. So können Sie den Nettolohn auf Ihrer Gehaltsabrechnung kontrollieren oder sich auf die nächste Gehaltsverhandlung vorbereiten.
Erklärung
Steuerjahr
Geben Sie in diesem Feld im Gehaltsrechner das zu berechnende Steuerjahr an.
Für 2010 wird davon ausgegangen, dass der Beitrag zur Rentenversicherung bei 19,9% und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8% bleibt. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten-/Arbeits- losenversicherung beträgt 5.500 EUR (West) bzw 4.650 EUR (Ost). Der Kinderfreibetrag soll von 6024 auf 7008 Euro steigen.
2011 erhöht sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 3,0%.
Für Dezember 2011 erfolgt eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 EUR.
Bundesland
Wählen Sie im Gehaltsrechner das Bundesland aus, in dem Sie steuerpflichtig sind.
Lohnsteuerklasse
Ihre Steuerklasse bedingt die Höhe Ihrer Abgaben. Wählen Sie die Steuerklasse im Gehaltsrechner aus:
Klasse I: Ledige, Verheiratete mit beschränkt steuerpflichtigem Ehepartner, Verwitwete, Geschiedene oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
Klasse II: Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen
Klasse III: Verheiratete, die nicht Steuerklasse IV wählen. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner wird in die Steuerklasse V eingestuft. Steuerklasse III gilt auch für Ehepartner von nicht Berufstätigen oder Selbständigen.
Klasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Diese Klasse sollte von Ehepartnern gewählt werden, die beide etwa gleichviel verdienen.
Klasse V: Ehepartner eines in Steuerklasse III eingestuften Berufstätigen.
Klasse VI: Arbeitnehmer, die ein weiteres Arbeitsverhältnis erfüllen.
Kirchensteuerpflichtig
Wählen Sie hier im Gehaltsrechner aus, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Außer in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) beträgt der Satz 9 %.
Kinderfreibetrag
Grundsätzlich steht der Freibetrag pro Kind beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu, kann aber vollständig auf ein Elternteil übertragen werden. Wählen Sie den zutreffenden Satz im Gehaltsrechner aus. Diesen finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte.
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab dem 1.1.2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Falls dies auf Sie zutrifft, wählen Sie bitte "kinderlos" unter der Auswahl Kinderfreibeträge.
Krankenkassenbeitrag
Sie haben im Jobware Gehaltsrechner die Möglichkeit, zwischen einem Satz von 14,9 % und 15,5 % sowie privat auszuwählen.
Ab dem 01.07.2005 müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen leistungsunabhängigen Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9% auf die beitragspflichtigen Einnahmen abführen, der in voller Höhe vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist.
Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem Zusatzbeitrag von 0.9% entspricht das einem Arbeitnehmeranteil von 8.2%.
Monatliches Bruttoeinkommen
Geben Sie hier Ihr monatliches Bruttoeinkommen in den Gehaltsrechner ein.
Zuschlag zum Krankenkassenbeitrag
Die Krankenkassen dürfen zusätzlich einen nicht arbeitgeberzuschussfähigen Zuschlag erheben, sofern sie mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen.
Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zuschlag zum Versicherungssatz, können Sie dies hier in den Gehaltsrechner wahlweise in Prozent oder in Euro eingeben.
Monatlicher Freibetrag
Hier können Sie Ihren monatlichen Freibetrag in den Gehaltsrechner eingeben.
Den monatlichen Freibetrag können Sie bis zum 30.11. bei Ihrem Finanzamt auf Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit sinkt der Lohnsteuerbetrag, den Ihr Arbeitgeber abführen muss. Beispielsweise können Sie sich Fahrtkosten zur Arbeit eintragen lassen.

